Zur Vermeidung von Vermögensverlusten durch Steuern und den Wegfall von Versorgungsansprüchen sowie generell von Streitigkeiten sollte rechtzeitig durch geeignete Maßnahmen Vorsorge getroffen werden.

Zunächst sollte ein aktueller Überblick über das vorhandene Vermögen, auf den bei Bedarf auch Erben und Bevollmächtigte in notwendigem Umfang zugreifen können, erstellt werden.

In einem nächsten Schritt ist eine finanzielle Planung für den Risikofall aufzustellen. Für den Betroffenen wichtige Personen sollten ausreichend abgesichert werden.

Gleichfalls sollten Vorsorgevollmachten erteilt und Patientenverfügungen errichtet werden, damit Vertrauenspersonen bei Krankheit, Handlungsunfähigkeit und Tod handeln können. Die Vollmachten sollten auch für Online-Accounts und digitale Vermögenswerte gelten, damit im Notfall auf die Zugangsdaten zugegriffen werden kann.

Als Unternehmer oder Selbständiger ist eine Notfallplanung für den Betrieb mit Vertretungsberechtigungen und Handlungsanweisungen erforderlich.

In der Regel passt die gesetzliche Erbfolge nicht zu den Vorstellungen und Vermögensverhältnissen. Es sollte deshalb letztwillige Verfügungen durch ein handschriftliches oder notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag getroffen werden. Nahestehende Personen können durch Vermächtnisse bedacht werden. Unliebsame Personen können so von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Die Erbregelung muss auf die Struktur des Vermögens und z. B. bestehender Gesellschaftsverträge abgestimmt werden. Bei Ehegatten sind Güterstände zu berücksichtigen. Klare Regelungen in der Nachlassverwaltung und -abwicklung, z. B. durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung, sind zu treffen.

Jedenfalls erfordert die Gestaltung eines Unternehmertestaments eine ganzheitliche Betrachtung aus erb-, gesellschafts- und familienrechtlicher sowie steuerlicher Sicht.

Ebenfalls gilt es darauf zu achten, dass für den Erbfall auch ausreichend Liquidität zur Bezahlung der Erbschaftsteuer und möglichen Pflichtteilen und Barabfindungen vorhanden ist.

Speziell zugeschnittene Nachfolgekonzepte sind unerlässlich, um den jeweils im Einzelnen gegebenen Besonderheiten Rechnung tragen zu können.

Ihr Ansprechpartner: Norbert Penke