Die Elektromobilität bleibt ein zentraler Baustein der deutschen Klimapolitik und entsprechend dynamisch entwickeln sich die steuerlichen Rahmenbedingungen. Für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 sind unter anderem folgende Neuerungen in Kraft getreten:

1. Einkommensteuer: Besteuerung der Privatnutzung von Elektrofahrzeugen

    Für die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen gelten weiterhin starke steuerliche Vergünstigungen.

    Seit dem 01.07.2025 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen durch die Erhöhung der Preisgrenze auf einen Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro noch attraktiver. Bis zu dieser Grenze werden Elektro-Dienstwagen nur mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert. Für Elektro‑Dienstwagen oberhalb dieser Grenze gilt die 0,5 %‑Regelung. Ebenfalls gilt die 0,5 %-Regelung für Plug‑in‑Hybride, allerdings nur dann, wenn verschiedene Anforderungen erfüllt werden.

    Diese Steuervergünstigungen gelten voraussichtlich bis Ende 2030.

    2. Kfz‑Steuer: Verlängerung der Steuerbefreiung

    Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmals zugelassen werden, sind für bis zu zehn Jahre von der KfzSteuer befreit, längstens aber bis zum 31.12.2035. In diesem Zusammenhang gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass Plug‑in‑Hybride nicht unter diese Steuerbefreiung fallen.

    3. Ertragsteuer: Abschreibung für Elektrofahrzeuge

    Für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und 31.12.2027 angeschafft wurden oder werden, gilt eine neue degressive „Turboabschreibung“ mit folgenden Abschreibungssätzen:

    1. Jahr 75 %
    2. Jahr 10 %
    3. & 4. Jahr 5 %
    5. Jahr 3 %
    6. Jahr 2 %

    Diese Regelung soll die Investitionsbereitschaft von Betrieben stärken und einen spürbaren steuerlichen Vorteil für Unternehmen schaffen.

    Fazit:

    Die E‑Mobilität bleibt weiter steuerlich gefördert und damit interessant. Steuerpflichtige sollten sich genauestens mit den einzelnen Bestimmungen vertraut machen um die steuerliche Förderung optimal ausnutzen zu können.

    Ihr Ansprechpartner: Philipp Gehring