Das Bayerische Landesamt für Steuern teilte mit, dass ab sofort die per Post versandten Erinnerungen an die Fälligkeit von gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie zu den zugehörigen Folgesteuern eingestellt werden.

Das Amt verweist auf die Möglichkeit der unkomplizierten Abwicklung von Vorauszahlungen durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. (Formular zur Einrichtung des SEPA-Verfahrens)

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