In den vergangenen Wochen haben viele Mandanten Aufforderungen von DATEV bekommen: Das Anmeldeverfahren soll mit einem DATEV-Konto verknüpft werden. Was steckt dahinter und warum ist es mehr als eine technische Pflichtaufgabe?

Ein persönliches Konto als Identitätsnachweis

Das DATEV-Konto ist der persönliche Identitätsnachweis bei DATEV – vergleichbar mit einem Microsoft-Konto. Jeder Nutzer legt es selbst an und verwaltet es eigenständig. Eine zentrale Einrichtung durch die Kanzlei, einen IT-Dienstleister oder DATEV ist ausdrücklich nicht möglich. Durch die Registrierung des DATEV-Kontos entstehen keine Kosten.

Warum DATEV umstellt

Hintergrund ist der Umbau des DATEV-Portfolios in Richtung Cloud. Alle zukünftigen Cloud-Anwendungen sind ausschließlich über das DATEV-Konto zugänglich. Mittelfristig wechseln auch bestehende DATEV-Cloud-Anwendungen auf diese Art der Authentifizierung. Der Zeitpunkt hängt von der jeweiligen Anwendung ab.

Was sich mit dem DATEV-Konto ändert

Im Arbeitsalltag ändert sich durch die Verknüpfung zunächst wenig. Die Anmeldung erfolgt weiterhin mittels SmartCard (Chipkarte) oder SmartLogin (Smartphone-App). Wird eine DATEV-Cloud-Anwendung auf das DATEV-Konto umgestellt, ändert sich lediglich die Anmeldeseite.

Das DATEV-Konto ermöglicht somit die sichere Anmeldung mit den vorhandenen Verfahren (SmartCard/SmartLogin) sowohl an bestehenden als auch an zukünftigen Cloud-Anwendungen der DATEV.

Das DATEV-Konto ist personengebunden, gehört also nicht einer Organisation. So bleibt es beispielsweise bei einem Wechsel des Arbeitgebers bestehen.

Empfehlung

Das persönliche DATEV-Konto sollte frühzeitig angelegt und mit dem entsprechenden Anmeldeverfahren (SmartCard/SmartLogin) verknüpft werden. Der DATEV-Konto-Assistent stellt hierbei eine hilfreiche Unterstützung dar. Er führt Schritt für Schritt durch die Verknüpfung, so dass mit wenig Aufwand die Cloud-Zukunft von DATEV ein großes Stück näher rückt.

Ihre Ansprechpartner: Nikolaus Zöllner