Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2015. Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige unabhängige Mindestlohnkommission eingerichtet. Auftrag dieser Kommission ist es, im Rahmen einer Gesamtabwägung die Höhe des Mindestlohnes zu evaluieren. Dabei soll der Mindestlohn dazu beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen.

Zuletzt hat die Mindestlohnkommission am 27.06.2025 ihren fünften Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns für den Zeitraum ab Januar 2026 vorgelegt. Diesen Vorschlag hat das Bundeskabinett am 29.10.2025 angenommen.

Der gesetzliche Mindestlohn wird stufenweise erhöht:

  • ab dem 01.01.2026 auf € 13,90/Stunde und in einem weiteren Schritt
  • ab dem 01.01.2027 auf € 14,60/Stunde

Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %. Bezogen auf den aktuellen Mindestlohn in Höhe von € 12,82/Stunde entspricht dies einer Steigerung um insgesamt 13,88 %, die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohnes.

Es wird davon ausgegangen, dass von der beschlossenen Anhebung rund sechs Millionen Arbeitnehmer profitieren werden.

Neue Minijobgrenzen

Hinsichtlich der begünstigten geringfügigen Beschäftigung gilt es zu berücksichtigen, dass sich seit dem 01.10.2022 die sog. Minijobgrenze am Mindestlohn orientiert. Sie steigt automatisch mit jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes.

Dadurch wird ermöglicht, dass Minijobber weiterhin bis zu 10 Stunden pro Woche bei Mindestlohn arbeiten können, ohne den Status eines geringfügig Beschäftigten zu verlieren. Infolgedessen erhöht sich die Minijobgrenze zum 01.01.2026 von € 556,00 auf € 603,00 und zum 01.01.2027 voraussichtlich von € 603,00 auf € 633,00.