Die Bundesregierung möchte mit einem speziellen Investitionsprogramm die Wirtschaft stärken. Durch steuerliche Vorteile sollen Unternehmen motiviert werden, mehr zu investieren. So sollen neue Arbeitsplätze entstehen, bestehende gesichert und Deutschland als Wirtschaftsstandort gestärkt werden.

Auch Bundestag und Bundesrat haben dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ bereits zugestimmt.

Folgende Maßnahmen sind im Gesetz enthalten:

  1. Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende 2027. Der Prozentsatz für eine degressive Afa erhöht sich auf 30 %.Die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven AfA dient der schnelleren Refinanzierung von Investitionen.
  2. Der Körperschaftsteuersatz wird schrittweise gesenkt – von 15 % auf 10 %. Jedes Jahr sinkt der Satz um 1 %. Die soll ab dem 01.01.2028 erfolgen, sodass im Jahr 2032 der Körperschaftsteuersatz 10% beträgt.
  3. Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes nach § 34 EStG für nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften. Der aktuell geltende Thesaurierungssteuersatz beträgt 28,25 %. Bis zum Veranlagungszeitraum 2032 soll der Steuersatz auf 25 % herabgesetzt werden.
  4. Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gibt es eine Abschreibungsmöglichkeit in Höhe von 75 % im Jahr der Anschaffung ab Juli 2025 bis Ende 2027. Darüber hinaus wird die Bruttolistenpreisgrenze bei Elektrofahrzeugen von aktuell 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht, wodurch die Attraktivität von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen weiter gesteigert werden soll.  
  5. Ferner wird die Forschungszulage ausgebaut. Ab 2026 soll die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von 10 auf 12 Mio. Euro steigen.

Es bleibt abzuwarten und für die deutsche Volkswirtschaft zu hoffen, dass diese Maßnahmen tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen.

Ihre Ansprechpartnerin: Sonja Querbach