Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die E-Rechnung im inländischen Geschäftskundenbereich ab dem Jahr 2025 eingeführt. Mit der E-Rechnung soll die Digitalisierung gefördert, Prozesse beschleunigt und Fehler reduziert werden. Dies führt für die Unternehmer zu Kosteneinsparungen aufgrund des Wegfalls von Druck- und Portokosten, schnelle Bearbeitungszeiten und einer höheren Prozessqualität durch Automatisierung.

Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 01.01.2027 sind Rechnungen ausschließlich als E-Rechnung zu versenden, wenn der Unternehmer einen Umsatz von mehr als EUR 800.000 erzielt. Für alle übrigen Unternehmer gilt diese Verpflichtung ab dem 01.01.2028.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist in einem strukturierten, elektronischen Format ausgestellt. Sie wird als Datensatz mit oder ohne Bilddatei übermittelt und kann somit automatisiert und prozesssicher elektronisch verarbeitet werden. Rein bildhafte Rechnungsdokumente ohne strukturierte elektronische Daten erfüllen nicht mehr die Normanforderungen.

Wer muss E-Rechnungen ausstellen?

Alle inländischen Unternehmer, die Umsätze an andere inländische Unternehmer berechnen, sind unter Beachtung der Übergangsfristen grundsätzlich zur Ausstellung einer normkonformen E-Rechnung verpflichtet.

Kanzlei-Rechnungen bereits ab dem 01.01.2026 als E-Rechnung

Die Kanzlei Penke Heinze Gehring wird ab Beginn des Jahres 2026 für alle Leistungen im Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung rechtskonforme
E-Rechnungen ausstellen. Damit können alle Mandanten frühzeitig von den Vorteilen einer automatisierten und prozesssicheren Verarbeitung digitaler Eingangsrechnungen profitieren.

Die E-Rechnungen der Kanzlei werden als ZUGFeRD-Rechnung ausgestellt und beinhalten

  • einen strukturierten, elektronischen Datensatz (XML-Datei) für die automatisierte und prozesssichere Datenverarbeitung,
  • ein PDF-Bild für die Betrachtung durch den menschlichen Anwender sowie
  • im Bedarfsfall digitale Rechnungsanlagen.

Was ändert sich für Mandanten ab 2026?

E-Rechnungen unserer Kanzlei werden auch weiterhin an die hinterlegte E-Mail-Adresse des jeweiligen Mandanten versendet. Von dort aus kann die digitale Weiterverarbeitung der XML-Datei und der PDF-Bilddatei erfolgen.

Die PDF-Bilddatei hat aufgrund der standardisierten Vorgaben ein leicht abweichendes Erscheinungsbild im Vergleich zu den bisherigen Kanzlei-Rechnungen.

Können wir Sie unterstützen?

Wenn Sie Unterstützung bei der E-Rechnung oder den digitalen Rechnungsprozessen für Ihr Unternehmen benötigen, steht Ihnen das Team der Kanzlei jederzeit zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Nico Zöllner