Wir sind von Mandanten auf eine neue Betrugsmasche mit Verspätungszuschlägen aufmerksam gemacht worden.

Es handelt sich um eine täuschend echte Fälschung. Jedoch werden Säumniszuschläge niemals auf diese Art und Weise eingezogen. Fälschungsemails dieser Art sind beim zuständigen Finanzamt oder bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.

Beispielabbildung der Betrugsemail
Beispiel der Betrugsemail
Beispiel der Fälschung
Beispiel des gefälschten Schreibens
Beispiel der gefälschten Rechnung

Falsche Abgabefrist

Zudem ist Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2023 ist noch nicht verstrichen. Sie endet erst am 31.05.2025.